Allgemeininformationen

Lagerbehälter dienen zur Lagerung von Wasser, Salzlösungen, Säuren, Laugen und ähnlichen aggressiven oder ätzenden Medien. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen:
  • Behältern für nicht aggressive Medien
    benötigen keine Zulassung einer technischen Aufsichtsbehörde, können jedoch auf Ihren Wunsch hin mit einer solchen Zulassung ausgestattet werden.
  • Behältern für aggressive Medien
    bestimmt für ätzende und toxische Medien der Gefahrgutklassen 6 und 8 gemäß ADR-Richtlinien, welche die Zulassung einer technischen Aufsichtsbehörde erfordern. Behälter dieser Gruppe müssen für den Fall einer Leckage durch einen Auffangbehälter, eine Ummantelung mit Leckageüberwachung oder mittels einer Auffangwanne aus Beton gesichert werden.
Lagertanks können sowohl im Inneren eines Gebäudes als auch im Freien aufgestellt werden (Behälter mit flacher Abdeckung nur überdacht oder in einer Einhausung).

Jedem gelieferten Behälter liegt eine technische Dokumentation mit entsprechenden Abnahmeprotokollen der technischen Aufsichtsbehörde sowie der Betriebsanleitung bei.
 
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