Allgemeininformationen
Lagerbehälter dienen zur Lagerung von Wasser, Salzlösungen, Säuren, Laugen und ähnlichen aggressiven oder ätzenden Medien. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen:
Jedem gelieferten Behälter liegt eine technische Dokumentation mit entsprechenden Abnahmeprotokollen der technischen Aufsichtsbehörde sowie der Betriebsanleitung bei.
- Behältern für nicht aggressive Medien
benötigen keine Zulassung einer technischen Aufsichtsbehörde, können jedoch auf Ihren Wunsch hin mit einer solchen Zulassung ausgestattet werden. - Behältern für aggressive Medien
bestimmt für ätzende und toxische Medien der Gefahrgutklassen 6 und 8 gemäß ADR-Richtlinien, welche die Zulassung einer technischen Aufsichtsbehörde erfordern. Behälter dieser Gruppe müssen für den Fall einer Leckage durch einen Auffangbehälter, eine Ummantelung mit Leckageüberwachung oder mittels einer Auffangwanne aus Beton gesichert werden.
Jedem gelieferten Behälter liegt eine technische Dokumentation mit entsprechenden Abnahmeprotokollen der technischen Aufsichtsbehörde sowie der Betriebsanleitung bei.